Identitätskarte | Pass 10 biometrisch | Provisorischer Pass | |
Erwachsene | 10 Jahre | 10 Jahre | 1 Jahr |
Minderjährige | 5 Jahre | 5 Jahre | 1 Jahr |
Identitätskarte | Pass 10 biometrisch | Provisorischer Pass | Gemeinsamer Antrag für Pass 10 und ID |
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Erwachsene | 70,00 | 145,00 | 100,00 | 158,00 |
Minderjährige | 35,00 | 65,00 | 100,00 | 78,00 |
Der neue elektronische Pass10 kann nicht mehr bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, sondern muss zwingend beim Passamt, Bleichemattstrasse 1, in Aarau beantragt werden. Der Antrag ist entweder direkt telefonisch beim Passamt (+41 62 835 19 28) oder via Internet www.schweizerpass.ch möglich. Nach Bestätigung des Termins ist die persönliche Vorsprache am Schalter des Passamtes in Aarau erforderlich. Bei der persönlichen Vorsprache ist der zu ersetzende Ausweis (Pass / Id-Karte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden. Die Verlustanzeige muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die Inhaber der elterlichen Sorge resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss.
Es besteht die Möglichkeit, bei der Vorsprache ein digitales Foto mitzubringen, welches den bundesrechtlichen Anforderungen entspricht. Erfüllt das mitgebrachte Foto die Anforderungen nicht, wird durch das Passamt vor Ort ein normenkonformes Foto erstellt. Die Gebühr kann bei einem mitgebrachten Foto nicht reduziert werden.
In dringenden Fällen kann beim Passamt Aarau ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben. Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft, Konsulat).
Benötigt wird 1 aktuelles Passfoto pro Antrag.
Seit 1.1.2007 werden an die Fotos höhere Anforderungen gestellt. Wir empfehlen allen Antragstellern, Fotos vom Fotografen herstellen zu lassen. Dieser kennt die Normen. Anträge, die nicht den Vorschriften entsprechen, werden von der Ausstellungsbehörde zurück gewiesen. Die neue Fotomuster-Tafel ist im Internet unter www.schweizerpass.ch publiziert.
Die aktuellen Pässe 03 und 06 sowie die Identitätskarten behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft, Konsulat).
Die Verlängerung von Pässen ist nicht mehr möglich.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Auslandreisen und Ferien die Gültigkeit der Ausweise zu prüfen. Die Ausstellungsfrist beträgt bei Identitätskarten und Pässen 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrags.
Wer einen Pass 03 mit Ausstellungsdatum vor dem 26. Oktober 2006 oder einen biometrischen Pass (Pass 06) besitzt, kann visumsfrei in die USA einreisen. Neu sind ab 12. Januar 2009 Reisende in die USA im Rahmen des Progamms für visumsfreies Reisen (Visa Waiver Programm) verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung via Internet zu beantragen (ESTA Electronic System for Travel Authorization). Dieses Verfahren ist anzuwenden, wenn die Reisedauer bis max. 90 Tage beträgt. Ein Aufenthalt über 90 Tage erfordert ein Visum. Ausgenommen von diesem Registrierungsverfahren sind nur jene Personen, die über ein gültiges Visum in die USA verfügen. Die Behörden empfehlen, die Reisegenehmigung möglichst frühzeitig zu beantragen. Informationen zum Registrierungs- und Genehmigungsverfahren erhalten Sie bei allen Reisebüros oder unter
www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home/aktuell.html.
Den deutschrachigen Registrierungsantrag finden Sie unter folgender Adresse: https:/esta.cbp.dhs.gov/esta/.
Gratishotline +41 800 820 008
www.schweizerpass.ch
Bei Verlust eines Ausweises (Pass und ID-Karte) ist bei der Antragstellung für das Ersatzpapier die Verlustanzeige der Kantonspolizei vorzulegen.
Grundsätzlich muss der Antrag persönlich gestellt werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des Inhabers der elterlichen Sorge notwendig.
Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
Google Maps
Tel. +41 56 269 12 20
Fax +41 56 269 12 23
gemeinde@boettstein.ch
Montag | 8.00 – 11.30 Uhr | 13.30 – 18.30 Uhr |
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Dienstag | 8.00 – 11.30 Uhr | nachmittags geschlossen |
Mittwoch | 8.00 – 11.30 Uhr | 13.30 – 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 – 11.30 Uhr | nachmittags geschlossen |
Freitag | 7.00 – 14.00 Uhr | durchgehend |