Pässe und Identitäts-Karten

Gültigkeit

  Identitätskarte Pass 10 biometrisch Provisorischer Pass
Erwachsene 10 Jahre 10 Jahre 1 Jahr
Minderjährige 5 Jahre 5 Jahre 1 Jahr

Preis (Fr.)

  Identitätskarte Pass 10 biometrisch Provisorischer Pass Gemeinsamer Antrag
für Pass 10 und ID
Erwachsene 70,00 145,00 100,00 158,00
Minderjährige 35,00 65,00 100,00 78,00

Pass 10 Antragsverfahren

Der neue elektronische Pass10 kann nicht mehr bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, sondern muss zwingend beim Passamt, Bleichemattstrasse 1, in Aarau beantragt werden. Der Antrag ist entweder direkt telefonisch beim Passamt (+41 62 835 19 28) oder via Internet www.schweizerpass.ch möglich. Nach Bestätigung des Termins ist die persönliche Vorsprache am Schalter des Passamtes in Aarau erforderlich. Bei der persönlichen Vorsprache ist der zu ersetzende Ausweis (Pass / Id-Karte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden. Die Verlustanzeige muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die Inhaber der elterlichen Sorge resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss.

Es besteht die Möglichkeit, bei der Vorsprache ein digitales Foto mitzubringen, welches den bundesrechtlichen Anforderungen entspricht. Erfüllt das mitgebrachte Foto die Anforderungen nicht, wird durch das Passamt vor Ort ein normenkonformes Foto erstellt. Die Gebühr kann bei einem mitgebrachten Foto nicht reduziert werden.

Provisorischer Pass

In dringenden Fällen kann beim Passamt Aarau ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben. Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft, Konsulat).

Foto für Identitätsarte

Benötigt wird 1 aktuelles Passfoto pro Antrag.
Seit 1.1.2007 werden an die Fotos höhere Anforderungen gestellt. Wir empfehlen allen Antragstellern, Fotos vom Fotografen herstellen zu lassen. Dieser kennt die Normen. Anträge, die nicht den Vorschriften entsprechen, werden von der Ausstellungsbehörde zurück gewiesen. Die neue Fotomuster-Tafel ist im Internet unter www.schweizerpass.ch publiziert.

Alte Ausweise

Die aktuellen Pässe 03 und 06 sowie die Identitätskarten behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft, Konsulat).

Verlängerungen

Die Verlängerung von Pässen ist nicht mehr möglich.

Fristen

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Auslandreisen und Ferien die Gültigkeit der Ausweise zu prüfen. Die Ausstellungsfrist beträgt bei Identitätskarten und Pässen 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrags.

Reisen in die USA

Wer einen Pass 03 mit Ausstellungsdatum vor dem 26. Oktober 2006 oder einen biometrischen Pass (Pass 06) besitzt, kann visumsfrei in die USA einreisen. Neu sind ab 12. Januar 2009 Reisende in die USA im Rahmen des Progamms für visumsfreies Reisen (Visa Waiver Programm) verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung via Internet zu beantragen (ESTA Electronic System for Travel Authorization). Dieses Verfahren ist anzuwenden, wenn die Reisedauer bis max. 90 Tage beträgt. Ein Aufenthalt über 90 Tage erfordert ein Visum. Ausgenommen von diesem Registrierungsverfahren sind nur jene Personen, die über ein gültiges Visum in die USA verfügen. Die Behörden empfehlen, die Reisegenehmigung möglichst frühzeitig zu beantragen. Informationen zum Registrierungs- und Genehmigungsverfahren erhalten Sie bei allen Reisebüros oder unter
www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home/aktuell.html.

Den deutschrachigen Registrierungsantrag finden Sie unter folgender Adresse: https:/esta.cbp.dhs.gov/esta/.

Links – Auskünfte

Gratishotline +41 800 820 008
www.schweizerpass.ch

Verlust

Bei Verlust eines Ausweises (Pass und ID-Karte) ist bei der Antragstellung für das Ersatzpapier die Verlustanzeige der Kantonspolizei vorzulegen.

Unterschrift

Grundsätzlich muss der Antrag persönlich gestellt werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des Inhabers der elterlichen Sorge notwendig.


Kontakt

Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
Google Maps

Tel. +41 56 269 12 20
Fax +41 56 269 12 23
gemeinde@boettstein.ch


Öffnungszeiten

Montag 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Freitag 7.00 – 14.00 Uhr durchgehend

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