Einzelanlässe

Für den Verkauf von Spirituosen und Mischgetränken an Einzelanlässen ist eine Bewilligung der Gemeinde notwendig.

Das Gesuchsformular muss mindestens 10 Tage vor dem Anlass online auf der Homepage des Amts für Verbraucherschutz ausgefüllt und online übermittelt werden. Eine Kopie des Gesuchs ist per Post oder E-Mail an die Gemeindekanzlei Böttstein zuzustellen.  Diese erteilt die Bewilligung und erhebt die Abgaben und Gebühren.

Link Formular

Link Merkblatt 24 / Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken

 


Kontakt

Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
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Tel. +41 56 269 12 20
Fax +41 56 269 12 23
gemeinde@boettstein.ch


Öffnungszeiten

Montag 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Freitag 7.00 – 14.00 Uhr durchgehend

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