Für den Verkauf von Spirituosen und Mischgetränken an Einzelanlässen ist eine Bewilligung der Gemeinde notwendig.
Das Gesuchsformular muss mindestens 10 Tage vor dem Anlass online auf der Homepage des Amts für Verbraucherschutz ausgefüllt und online übermittelt werden. Eine Kopie des Gesuchs ist per Post oder E-Mail an die Gemeindekanzlei Böttstein zuzustellen. Diese erteilt die Bewilligung und erhebt die Abgaben und Gebühren.
Link Merkblatt 24 / Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken
Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
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Tel. +41 56 269 12 20
Fax +41 56 269 12 23
gemeinde@boettstein.ch
Montag | 8.00 – 11.30 Uhr | 13.30 – 18.30 Uhr |
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Dienstag | 8.00 – 11.30 Uhr | nachmittags geschlossen |
Mittwoch | 8.00 – 11.30 Uhr | 13.30 – 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 – 11.30 Uhr | nachmittags geschlossen |
Freitag | 7.00 – 14.00 Uhr | durchgehend |