Beglaubigungen

Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien werden durch die Gemeindekanzlei vorgenommen.

Unterschriften
Diejenige Person, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen. Das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, ist mitzubringen. Pro zu beglaubigende Unterschrift wird eine Gebühr von Fr. 20.00 erhoben.

Fotokopien
Bei der Beglaubigung von Fotokopien wird die Übereinstimmung der Fotokopie mit dem Original-Dokument bestätigt. Das Original-Dokument muss vorgelegt werden. Die zu beglaubigenden Kopien werden in der Regel durch die Gemeindekanzlei erstellt. Für das erste beglaubigte Dokument wird eine Gebühr von Fr. 10.00 erhoben, jede weitere Kopie kostet Fr. 5.00.


Kontakt

Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
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Tel. +41 56 269 12 20
Fax +41 56 269 12 23
gemeinde@boettstein.ch


Öffnungszeiten

Montag 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Freitag 7.00 – 14.00 Uhr durchgehend

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