Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Für eine Adressauskunft werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessensnachweis
  • Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert

Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von Fr. 20.00 zuzüglich Porto von Fr. 5.00 erhoben. Telefonische Auskünfte und Auskünfte für kommerzielle Zwecke können nicht erteilt werden.


Kontakt

Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
Google Maps

Tel. +41 56 269 12 20
Fax +41 56 269 12 23
gemeinde@boettstein.ch


Öffnungszeiten

Montag 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Freitag 7.00 – 14.00 Uhr durchgehend

Gemeinde Böttstein – Naturnah. Unternehmerisch. Lebenswert.