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Seit dem 1. Januar 2010 ist das neue Aargauer Jagdgesetz gültig. Gemäss diesem Gesetz gilt jeweils vom 1. April bis am 31. Juli Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.
 
§ 21 Gesetz der Jagdverordnung des Kantons Aargau: Leinenpflicht für Hunde
1. Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
2. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.
 
Wir bitten daher alle Hundehalter, sich an die Leinenpflicht zu halten und danken Ihnen für das Verständnis.

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Leinenpflicht für Hunde

Mittwoch, 21. Juni 2017

Seit dem 1. Januar 2010 ist das neue Aargauer Jagdgesetz gültig. Gemäss diesem Gesetz gilt jeweils vom 1. April bis am 31. Juli Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.
 
§ 21 Gesetz der Jagdverordnung des Kantons Aargau: Leinenpflicht für Hunde
1. Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
2. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.
 
Wir bitten daher alle Hundehalter, sich an die Leinenpflicht zu halten und danken Ihnen für das Verständnis.

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