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Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, können sich ab sofort
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Erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration

Donnerstag, 12. April 2018

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, können sich ab sofort
erleichtert einbürgern lassen. Im erleichterten Verfahren entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die
Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Kosten und
Gesuchseinreichung finden Sie unter: https://ekm.admin.ch. Bei weiteren Fragen ist das Staatssekretariat für Migration
(SEM), ch@sem.admin.ch, Ihre Ansprechstelle.

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