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Das Freiraum- wie auch das Mobilitätskonzept werden durch die beiden Fachbüros bis Ende März 2021 ausgearbeitet. Beim Freiraumkonzept geht es um die Erarbeitung der Grundlage für eine qualitative, abgestimmte und der Lage angemessenen Freiraumentwicklung und -gestaltung (zentraler Grün- und Freiraum, Gestaltung Strassenräume, Siedlungsränder und Besucherparkplätze, ökologische Ausgleichsflächen und naturnahe Versickerung, Terraingestaltung etc.), insbesondere auch um die Sicherstellung der landschaftlichen Qualitäten. Das Mobilitätskonzept beinhaltet die Grundsätze der Entflechtung Erschliessung Wohn- und Arbeitsplatzgebiete, zusammenhängendes Fuss- und Radwegnetz, Integration Buserschliessung, Bewältigung der Mobilität aller Nutzergruppen. Bei beiden Konzepten ist der bereits vorliegende Entwicklungsrichtplan mitzuberücksichtigen.

Anschliessend erfolgt zusammen mit den Grundeigentümern der Start des qualitätssichernden Verfahrens (z.Bsp. Wettbewerbsverfahren). Ziel des qualitätssichernden Varianzverfahrens ist eine auf die Lage und Grösse des Gebiets angemessene Siedlungs- und Freiraumqualität sicherzustellen. Lösungen für eine hochwertige, auf das Dekretsgebiet abgestimmte Bebauung und dem landschaftlichen Kontext angemessene Aussenräume werden entworfen.

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Entwicklungszone Grossacher, Kleindöttingen / aktueller Stand

Donnerstag, 4. Februar 2021

Das Freiraum- wie auch das Mobilitätskonzept werden durch die beiden Fachbüros bis Ende März 2021 ausgearbeitet. Beim Freiraumkonzept geht es um die Erarbeitung der Grundlage für eine qualitative, abgestimmte und der Lage angemessenen Freiraumentwicklung und -gestaltung (zentraler Grün- und Freiraum, Gestaltung Strassenräume, Siedlungsränder und Besucherparkplätze, ökologische Ausgleichsflächen und naturnahe Versickerung, Terraingestaltung etc.), insbesondere auch um die Sicherstellung der landschaftlichen Qualitäten. Das Mobilitätskonzept beinhaltet die Grundsätze der Entflechtung Erschliessung Wohn- und Arbeitsplatzgebiete, zusammenhängendes Fuss- und Radwegnetz, Integration Buserschliessung, Bewältigung der Mobilität aller Nutzergruppen. Bei beiden Konzepten ist der bereits vorliegende Entwicklungsrichtplan mitzuberücksichtigen.

Anschliessend erfolgt zusammen mit den Grundeigentümern der Start des qualitätssichernden Verfahrens (z.Bsp. Wettbewerbsverfahren). Ziel des qualitätssichernden Varianzverfahrens ist eine auf die Lage und Grösse des Gebiets angemessene Siedlungs- und Freiraumqualität sicherzustellen. Lösungen für eine hochwertige, auf das Dekretsgebiet abgestimmte Bebauung und dem landschaftlichen Kontext angemessene Aussenräume werden entworfen.

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